Milieuschutz taugt nicht als Mieterschutz, daher keine weitere Ausweisung von Milieuschutzgebieten!

Trotz Milieuschutz steigen Mieten, weil der Hauptmietsteigerer „energetische Modernisierung“ lediglich geringfügig eingeschränkt und die Umwandlung in Eigentum nur verzögert wird aufgrund zahlreicher Ausnahmetatbestände. 2018 lagen in Berlin 41% aller umgewandelten Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten. Ebenso kritisch ist das Vorkaufsrecht des Senats gegenüber privaten Investoren zu werten, eine sehr teure Angelegenheit, da zum Marktwert gekauft wird. Wie wir an den Vorgängen um Baustadtrat Florian Schmidt sehen, verleitet es möglicherweise zu undurchsichtigem Tun, um politisch geneigte Klientel zu begünstigen. Demgegenüber stellt Milieuschutz einen erheblichen Eingriff in die Eigentumsrechte der Vermieter dar. Gerade Kleineigentümer werden benachteiligt, während große Player die bürokratischen Hürden nehmen, die der Milieuschutz vorrangig ausmacht.

Wir fordern daher stattdessen: 1. gezielte Unterstützung Bedürftiger, 2. Förderung des Wohneigentumserwerbs über staatliche Kreditprogramme, 3. Wohnungsbau!