Die erste rot-grüne Koalition in Berlin hatte 1989 die Strecke schon einmal für den Autoverkehr gesperrt, doch mit dem Ende der Koalition endete auch dieser Versuch. Er hatte sich nicht bewährt und die Gastronomen entlang der Strecke beklagten massive Umsatzrückgänge. Der knapp acht Kilometer lange Abschnitt soll nun erneut allein Radfahrern und Fußgängern vorbehalten sein. Das heißumstrittene Thema beschäftigt die BVVen aller drei involvierten Bezirke. Wir fordern, vor einer Entscheidung über eine eventuelle Umwidmung der Havelchaussee eine fundierte Analyse des Verkehrsgeschehens nach Art und Intensität, Zielen und Nutzerkonflikten vorzunehmen und deren Ergebnisse sorgfältig zu prüfen und abzuwägen. Dabei müssen die berechtigten Interessen aller Arten von Verkehrsteilnehmern ebenso berücksichtigt werden die die wirtschaftlichen Belange der im Einzugsgebiet ansässigen Wirtschaftsbetriebe. Letzteres gilt im Besonderen für die derzeit ohnehin wirtschaftlich stark betroffene Gastronomiebranche. Vorschnelle Entscheidungen, um die Interessen einzelner Lobbygruppen umzusetzen, gehen regelmäßig zu Lasten einer sachgerechten Lösung.

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